Häufige Fragen
Wie sind die Kosten?
Für eine Einzeltherapie für gesetzlich Versicherte wird nach dem EMB-Satz abgerechnet. Die Kosten werden komplett von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Für eine Einzeltherapie auf Selbstzahler*innen-Basis wird nach dem GOP-Satz abgerechnet – pro Sitzung á 50 Minuten beläuft sich der Betrag auf 122,40 € (2,8-facher Satz).
Als Privatpatient*in liegt der Satz einer Therapiesitzung bei 133,81€-167,58 € (GOP 870 + 801a/GOP 812a + 801a) . In der Regel müssen Sie keine Kosten selber tragen. In einigen Fällen müssten Sie den Differenzbetrag selbst zahlen, wenn private Krankenkassen nur den 2,3-fachen Satz übernehmen.
Schon das Erstgespräch ist kostenpflichtig. Lassen Sie die Therapie über ihre Krankenkasse laufen, übernehmen diese die Kosten.
Grundsätzlich können Sie Ihren Termin immer stornieren. Wenn Sie bis zu 48 Stunden im Voraus absagen, fallen keine Kosten an. Ansonsten müssen wir Ihnen ein Ausfallhonorar über 80 € ausstellen, da Termine an andere Patient*innen nicht so kurzfristig vergeben werden können.
Kann ich auch als gesetzlich Versicherte*r eine Therapie bei Ihnen machen? Gibt es eine Warteliste?
Grundsätzlich ist das möglich. Allerdings führen wir für die Kassenpraxis keine Warteliste. Für die Privatpraxis wird eine Warteliste geführt.
Es gibt zwei Standorte der Praxis Wegscheider.
Die Privatpraxis befindet sich im Prenzlauer Berg (Greifenhagener Straße 52, 10437 Berlin).
Die Kassenpraxis befindet sich in Friedrichshain (Mainzer Straße 11, 10247 Berlin).
Was ist eine Lehrtherapie?
Was bedeutet Therapie bei einer PiA?
Wo kann ich nach weiteren Therapieplätzen suchen?
Wir raten Ihnen als gesetzlich Versichert*e, sich an die Terminservicestelle der KV Berlin oder die psychotherapeutischen Ausbildungsinstitute zu wenden.
Wir arbeiten als Lehrpraxis mit dem Institut MAPP DGVT Berlin zusammen. Dabei handelt es sich um ein Ausbildungsinstitut für Psychotherapeut*Innen. Eine Abrechnung direkt über die gesetzliche Krankenkasse ist möglich.
Telefon: 030/ 34909880, Mo-Do: 9-11 und 15-17 Uhr
Sollten Sie akut Hilfe benötigen können Sie sich jederzeit und kostenfrei an den Berliner Krisendienst wenden:
Wie läuft das Kostenerstattungsverfahren (KEV) ab?
Für die Beantragung der Kostenübernahme müssen Sie verschiedene Formulare einholen bzw. Schritte gehen.
Als erstes vereinbaren Sie einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einer Therapeutin mit KV-Zulassung. Hier bekommen Sie das benötigte PTV 11-Formblatt.
Für das Finden einer Sprechstunde können Sie die allgemeine Terminservicestelle der KV Berlin kontaktieren: 030/ 31003-383; Mo-Fr 8-15 Uhr
Für das Finden einer Sprechstunde können Sie die allgemeine Terminservicestelle der KV Berlin kontaktieren: 030/ 31003-383; Mo-Fr 8-15 Uhr
Zusätzlich brauchen Sie eine sogenannte Dringlichkeitsbescheinigung bzw. einen Konsiliarbericht von Ihrem/Ihrer Arzt/Ärztin (Hausarzt/-ärztin oder Facharzt/-ärztin). Die Bescheinigung sollte darauf hinweisen, dass Sie dringend in den nächsten 4-8 Wochen einen Therapieplatz benötigen. Aus der Bescheinigung sollte die dringend notwendige Behandlungsindikation für Psychotherapie im Verfahren “Verhaltenstherapie“ und am besten auch eine Verdachtsdiagnose hervorgehen. Je ausführlicher der Bericht und je dringlicher Ihr/Ihre Arzt/Ärztin dies formuliert, desto besser die Chancen, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Weiterhin dokumentieren Sie bitte die vergebliche Suche nach einem Therapieplatz in der Umgebung, in dem Sie ein Protokoll der Anrufe anfertigen. Bitte versuchen Sie es bei 5-10 Therapeut*innen. Eine Liste der Liste der Kolleg*innen, die direkt mit gesetzlichen Kassen abrechnen, finden Sie unter https://www.kvberlin.de/60arztsuche/suchep.php
Brauche ich eine Überweisung?
Die Beziehung zwischen Patient*in und Therapeut*in spielt bei einer Psychotherapie eine zentrale Rolle, deshalb ist die Auswahl des/der passenden Therapeut*in wichtig. Für eine Psychotherapie ist keine Überweisung durch eine Ärztin erforderlich.
Was sind probatorische Sitzungen?
Es ist möglich, 2-4 Probestunden (Kinder und Jugendliche bis zu 6 Stunden) bei einem/einer Therapeut*in zu machen, bis man entscheidet, ob man dort die Therapie durchführen will.
Nach diesen probatorischen Sitzungen und auf jeden Fall bevor die eigentliche Therapie beginnt, muss ein*e Arzt/Ärztin, z.B. Hausarzt/-ärztin, Internist*in oder Neurolog*in, aufgesucht werden, um abzuklären, ob eventuell eine körperliche Erkrankung vorliegt, die zusätzlich medizinisch behandelt werden muss (Konsiliarbericht). Dieser Termin ist jedoch nur nötig, wenn es sich bei dem/der behandelnden Therapeut*in um eine*n psychologische* Psychotherapeut*in handelt. Handelt es sich um eine*n ärztliche*n Psychotherapeut*in, erübrigt sich dieser Besuch.
Was ist ein Konsiliarbericht?
Ohne den Konsiliarbericht darf keine Psychotherapie stattfinden.
Ein Konsil ist die Beratung eines/einer Behandlers/Behandlerin durch eine* andere* Arzt/Ärztin. Meistens geschieht dies durch eine*n Facharzt/-ärztin. Gibt dieser eine schriftliche Empfehlung zur Diagnostik, Behandlung oder Therapie ab, dann bezeichnet man das als Konsil oder eben als Konsiliarbericht.
Die Konsiliarärztin hat den Konsiliarbericht auf Anforderung nach der persönlichen Untersuchung der/des Patient*in zu erstellen. Der Bericht ist möglichst zeitnah, spätestens aber drei Wochen nach der Untersuchung zu übermitteln.
In dem Konsiliarbericht steht eine kurze Information über die erhobenen Befunde und die Indikation zur Durchführung einer Psychotherapie. Der Konsiliarbericht ist vom Konsiliarärztin insbesondere zum Ausschluss somatischer (also körperlicher) Ursachen und gegebenenfalls psychiatrischer Ursachen abzugeben.
Wie lange ist eine Therapie angedacht?
Nach Klärung der Diagnose und Indikationsstellung werden vor Beginn der Behandlung der Behandlungsumfang und die -frequenz festgelegt. Die Dauer einer Psychotherapie ist abhängig von der Art der Behandlung: Die Probesitzungen zählen nicht zur Therapie. Eine Sitzung dauert meist 50 Minuten. Eine Gruppentherapiesitzung zählt wie 2 Einzelsitzungen und dauert 100 Minuten. Nachfolgend einige Richtwerte:
Kurzzeittherapie: bis zu 24 Stunden.
Verhaltenstherapie: 60 Stunden, in besonderen Fällen bis 80 Stunden, als Einzel- oder Gruppentherapie.
Eine Verlängerung kann beantragt werden, wenn mit Ende der Therapiezeit das Behandlungsziel nicht erreicht werden kann, aber bei Fortführung der Therapie begründete Aussicht darauf besteht.
Was sind anerkannte Therapieverfahren und welche bieten wir in unserer Praxis an?
In der Praxis wird momentan ausschließlich Verhaltenstherapie angeboten.
Derzeit anerkannt sind:
Verhaltenstherapie
Kerngedanke ist, dass (problematisches) Verhalten erlernt wurde und auch wieder verlernt werden kann bzw. stattdessen neue, angemessenere Verhaltensmuster erlernt werden können. Die Verhaltenstherapie ist ziel- und lösungsorientiert, konzentriert sich auf die Gegenwart und enthält viele praktische Übungselemente.
Analytische Psychotherapie
Analytische Psychotherapie geht davon aus, dass unbewusste Konflikte aus der Vergangenheit (insbesondere der Kindheit) das Denken, Handeln und Fühlen beeinflussen und ursächlich für das aktuelle Problemverhalten sind. Ziel der analytischen Psychotherapie ist eine Umstrukturierung der Persönlichkeit, insbesondere des Gefühlslebens in den Bereichen, die zur Aufrechterhaltung psychopathologischer Elemente (Symptome, Persönlichkeitseigenschaften) beitragen.
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Diese Therapieform hat sich aus der Psychoanalyse entwickelt. Ziel ist, die unbewussten Hintergründe und Auslöser der aktuellen Beschwerden aufzudecken und so zu bearbeiten, dass diese künftig besser bewältigt werden können.
Systemische Therapie
Die systemische Therapie konzentriert sich auf die Beziehungsprozesse des Betroffenen, die an der Entstehung und Aufrechterhaltung eines Problems beteiligt und daher auch für Veränderungs- und Lösungsprozesse von Bedeutung sind. Dazu gehören nicht unbedingt nur Familienmitglieder – auch andere Personen oder Institutionen können von Bedeutung sein.
Für andere Therapieverfahren übernimmt die Krankenkasse nur im Einzelfall die Kosten.
Was ist eine Psychotherapeutische Sprechstunde?
Den ersten Zugang zum/zur Psychotherapeut*in bietet die sog. psychotherapeutische Sprechstunde. In der Regel erhalten Patient*innen diesen Termin innerhalb von 4 Wochen. In der psychotherapeutischen Sprechstunde wird abgeklärt, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und welche Hilfen notwendig sind.
Erwachsene können die Sprechstunde je Krankheitsfall höchstens 6 Mal mit mindestens je 25 Minuten (insgesamt maximal 150 Minuten) beanspruchen; Kinder, Jugendliche und Menschen mit einer geistigen Behinderung (Intelligenzminderung) höchstens 10 Mal (insgesamt maximal 250 Minuten). Für eine anschließende Psychotherapie ist eine psychotherapeutische Sprechstunde von mindestens 50 Minuten Dauer verpflichtend.
Wer erfährt von der Psychotherapie?
Grundsätzlich unterliegen Therapeut*innen der Schweigepflicht. Dadurch werden keine Informationen weitergegeben, es sei denn, Sie entbinden ihre*n Therapeut*in von der Schweigepflicht. Sollten Sie nicht als Selbstzahler*in kommen, sondern die Therapie über ihre gesetzliche/private Krankenkasse abrechnen wollen, erfährt diese zwar von der Aufnahme der Therapie, jedoch nicht von den Gesprächsinhalten.
Was ist der Unterschied zwischen einer/einem Psycholog*in, Psychotherapeut*in und Psychiater*in?
Psycholog*innen haben ein Studium in Psychologie (Diplom oder Bachelor/Master) absolviert. Zur Ausübung von Psychotherapie ist allerdings im Anschluss eine Weiterbildung zur/zum psychologischen Psychotherapeut*in notwendig. Psycholog*innen arbeiten beispielsweise auch in der Forschung, in Schulen, im wirtschaftlichen Bereich (Personalbereich).
Psychotherapeut*innen sind sowohl Psychologen als auch Ärzte, die sich nach dem Studium weiterbilden lassen. Der Begriff „Psychotherapeut“ ist gesetzlich geschützt und bedarf zwingend dieser langjährigen Ausbildung. Mit der Approbation erhalten Psychotherapeut*innen dann die staatliche Zulassung zur Ausübung des Berufs.
Psychiater*innen sind Personen, die Medizin studiert haben und ihren Facharzt in Psychiatrie erworben haben. Spezialisiert sind sie auf die medizinische Behandlung psychischer Erkrankungen. Sie können (im Gegensatz zu psychologischen Psychotherapeut*innen) Medikamente verschreiben und führen i.d.R. begleitend Beratungsgespräche durch.